Voraussetzung für die GBO-Zertifizierung und das Erreichen des „schildfähigen“ Diplomate-Status ist die ordentliche oder korrespondierende GBO-Mitgliedschaft entsprechend der Satzung. Über das Verfahren zur Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern sowie über die fachlichen Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Diplomate-Status entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Fachbeirates. Um die Voraussetzungen für die Zertifizierung zu erreichen, ist ein Curriculum zu erfüllen, das durch ein Fachgespräch und eine Präsentation der Behandlungsfälle abgeschlossen wird. Hierzu werden zunächst die folgenden Anträge benötigt, die auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden können.
Der Weg zur zertifizierten Exzellenz
Das Zertifizierungsverfahren – Ihr Weg zum Diplomate oft the german board of orthodontics
Zertifizieren Sie sich jetzt!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Mitglied im German Board zu sein, bedeutet auch, das Interesse daran zu haben, sich zertifizieren zu lassen. Der Weg zur Zertifizierung ist für jede/n passionierten Fachzahnarzt/-in machbar. Vor allem für die jungen Kolleginnen und Kollegen ist dies ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber zahlreichen Bezeichnungen im Bereich der Kieferorthopädie. Diplomate of the German Board of Orthodontics and Orofacial Orthopedics kann nur werden, wer Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist.
Im Rahmen der heutigen Führung einer kieferorthopädischen Fachpraxis und der Digitalisierung sind die behandelten Fälle in der Regel entsprechend der Fehlstellung digital erfasst. Dies erleichtert es erheblich, besonders qualifizierende Fälle zu finden und zu bearbeiten. Jeder, der in der Vergangenheit nur seine Erinnerung hatte, weiß, man konnte den Fall genau beschreiben nur der Name fehlte.
Wenn Sie also Ihre besonders gelungenen Fälle gesammelt haben und alle erforderlichen Unterlagen (Modelle, Fotos, Röntgenbilder und eventuelle weitere Unterlagen) vollständig vorhanden sind, ist die Präsentation für die Zertfizierung eigentlich gut umsetzbar.
Die Modelle müssen in der Präsentation der Unterlagen dreidimensional orientiert sein, alle Zähne müssen dargestellt sein, die Umschlagsfalte muss ersichtlich und das Zungen- und die Wangenbändchen dargestellt sein.
Das einartikulierte Modellpaar muss in einem Artikulator und nicht in einem Fixator geliefert werden. Ausdrucke von Scans, die diesen Kriterien entsprechen, sind selbstverständlich zugelassen.
Das Fernröntgenseitenbild muss alle geforderten Hart- und Weichgewebskriterien erfüllen.
Das Orthopantomogramm muss die Kondylusköpfchen darstellen. Alle Zähne müssen ersichtlich sein.
Der zu zertifizierende Fall wird schriftlich in der Anamnese, in der Behandlungsplanung und im Behandlungsverlauf niedergelegt. Die wissenschaftliche Einordnung erfolgt auch schriftlich.
Bei der Präsentation sind die Röntgenverordnung und die bestehenden Richtlinien zu beachten.
Im Rahmen der Zertifizierung werden die Unterlagen der Kommission eine Stunde vor dem kollegialen Gespräch zur Verfügung gestellt. Diese Zeit wird benötigt, um die Fälle zu beurteilen und entsprechend Fragen zu den Behandlungsabläufen zu formulieren.
Bei der Rezertifizierung können ebenfalls Behandlungsfälle vorgelegt werden. Eine wissenschaftliche Veröffentlichung oder präsentierte Fachvorträge im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen erfüllen ebenfalls die Voraussetzungen der Rezertifizierung. Die Anforderungen an die eingereichten Behandlungsfälle müssen den oben genannten Richtlinien entsprechen.
Der erfolgreichen Zertifizierung steht nunmehr nichts mehr im Weg.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.