Der Weg zur zertifizierten Exzellenz

Voraussetzung für die GBO-Zertifizierung und das Erreichen des „schildfähigen“ Diplomate-Status ist die ordentliche oder korrespondierende GBO-Mitgliedschaft entsprechend der Satzung. Über das Verfahren zur Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern sowie über die fachlichen Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Diplomate-Status entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Fachbeirates. Um die Voraussetzungen für die Zertifizierung zu erreichen, ist ein Curriculum zu erfüllen, das durch ein Fachgespräch und eine Präsentation der Behandlungsfälle abgeschlossen wird. Hierzu werden zunächst die folgenden Anträge benötigt, die auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden können.

Das Zertifizierungsverfahren – Ihr Weg zum Diplomate oft the german board of orthodontics

Für die Zertifizierung zum Diplomate müssen Sie über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Fachzahnarzt/ärztin für Kieferorthopädie verfügen und ordentliches oder korrespondierendes Mitglied des GBO sein.

Laden Sie den Mitgliedsantrag hier herunter [PDF]

Die Zertifizierung zum Diplomate setzt eine kontinuierliche Fortbildung sowie wissenschaftliche Tätigkeit voraus.

Nach Erlangung der Mitgliedschaft müssen innerhalb von maximal 24 Monaten mindestens 20 Fortbildungstage nachweislich absolviert werden. Der Fachbeirat befindet dabei über die Anerkennung von unterschiedlichen Fortbildungsveranstaltungen für das Curriculum des GBO. Es werden ein- oder mehrtägige Fachfortbildungen sowie die Jahrestagungen der DGKFO anerkannt. Eigene Referententätigkeit bei Fortbildungen wird doppelt angerechnet.
Die Kopien der Teilnahmebestätigungen, bei Referententätigkeit eine Programm-Kopie, sind bitte beizufügen.

Weiter muss eine wissenschaftliche Publikation oder die Publikation eines Fallberichts oder das Halten eines Fachvortrags oder einer Posterpräsentation bei der DGKFO-Jahrestagung nachgewiesen werden. Der Fachbeirat befindet über die Anerkennung der wissenschaftlichen Aktivitäten. Dafür können auch Nachweise anerkannt werden, die vor Mitgliedschaft im GBO erworben wurden.

Formulare zum Nachweis finden Sie in der Zertifizierungsmappe [ZIP Download]

Die Zertifizierung erfolgt auf der Grundlage von Behandlungsfällen, die die Arbeitsweise des Kandidaten widerspiegeln sollen.

Es müssen acht verschiedene, umfassend dokumentierte Behandlungsfälle vorgelegt werden, die das gesamte kieferorthopädisch-orthodontische Spektrum abbilden:

  • Frühbehandlung
  • Funktionskieferorthopädie
  • Orthodontie bei Jugendlichen und Erwachsenen
  • kraniomandibuläre Dysfunktionstherapie
  • Kombinationsbehandlung Kieferorthopädie/-chirurgie
  • ggf. weitere interdisziplinäre Behandlungsaufgaben

Kern des Zertifizierungsverfahrens ist das Fachgespräch mit Mitgliedern des GBO-Fachbeirats. In diesem ca. 1-stündigen Fachgespräch werden die Behandlungsfälle präsentiert und vor dem Hintergrund des aktuellen Erkenntnisstandes des Fachgebiets diskutiert.

Im Anschluss an das Fachgespräch wird ein vom Diplomate ausgewählter Fall den Mitgliedern und Gästen des GBO in Form eines Vortrages präsentiert.
Alternativ kann der Fallbericht in den „Fortschritten der Kieferorthopädie / Journal of orofacial orthopedic“ veröffentlicht werden.

Nach der erfolgreichen Zertifizierung sind Sie Diplomate of the German Board of Orthodontics und können mit diesem Titel Ihre besondere Qualifikation auf dem Gebiet der Kieferorthopädie unterstreichen.

Zur Aufrechterhaltung des GBO-Diplomate-Status ist entsprechend der Satzung die kontinuierliche Teilnahme an GBO-Pflichtveranstaltungen (z. B. GBO-Jahrestagung) notwendig. Innerhalb von fünf Jahren nach Erlangen des Diplomate-Status ist ein erneuter aktiver Beitrag (Fallvorstellung, Poster, Fachvortrag, Tagungsbericht) bei einer GBO-Pflichtveranstaltung oder einer durch den GBO-Vorstand oder -Fachbeirat für die Anerkennung autorisierten Veranstaltung für den GBO-Diplomate verbindlich vorgeschrieben.

Zertifizieren Sie sich jetzt!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Mitglied im German Board zu sein, bedeutet auch, das Interesse daran zu haben, sich zertifizieren zu lassen. Der Weg zur Zertifizierung ist für jede/n passionierten Fachzahnarzt/-in machbar. Vor allem für die jungen Kolleginnen und Kollegen ist dies ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber zahlreichen Bezeichnungen im Bereich der Kieferorthopädie. Diplomate of the German Board of Orthodontics and Orofacial Orthopedics kann nur werden, wer Fachzahnärztin/Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist.

Im Rahmen der heutigen Führung einer kieferorthopädischen Fachpraxis und der Digitalisierung sind die behandelten Fälle in der Regel entsprechend der Fehlstellung digital erfasst. Dies erleichtert es erheblich, besonders qualifizierende Fälle zu finden und zu bearbeiten. Jeder, der in der Vergangenheit nur seine Erinnerung hatte, weiß, man konnte den Fall genau beschreiben nur der Name fehlte.

Wenn Sie also Ihre besonders gelungenen Fälle gesammelt haben und alle erforderlichen Unterlagen (Modelle, Fotos, Röntgenbilder und eventuelle weitere Unterlagen) vollständig vorhanden sind, ist die Präsentation für die Zertfizierung eigentlich gut umsetzbar.

Die Modelle müssen in der Präsentation der Unterlagen dreidimensional orientiert sein, alle Zähne müssen dargestellt sein, die Umschlagsfalte muss ersichtlich und das Zungen- und die Wangenbändchen dargestellt sein.

Das einartikulierte Modellpaar muss in einem Artikulator und nicht in einem Fixator geliefert werden. Ausdrucke von Scans, die diesen Kriterien entsprechen, sind selbstverständlich zugelassen.

Das Fernröntgenseitenbild muss alle geforderten Hart- und Weichgewebskriterien erfüllen.

Das Orthopantomogramm muss die Kondylusköpfchen darstellen. Alle Zähne müssen ersichtlich sein.

Der zu zertifizierende Fall wird schriftlich in der Anamnese, in der Behandlungsplanung und im Behandlungsverlauf niedergelegt. Die wissenschaftliche Einordnung erfolgt auch schriftlich.

Bei der Präsentation sind die Röntgenverordnung und die bestehenden Richtlinien zu beachten.

Im Rahmen der Zertifizierung werden die Unterlagen der Kommission eine Stunde vor dem kollegialen Gespräch zur Verfügung gestellt. Diese Zeit wird benötigt, um die Fälle zu beurteilen und entsprechend Fragen zu den Behandlungsabläufen zu formulieren.

Bei der Rezertifizierung können ebenfalls Behandlungsfälle vorgelegt werden. Eine wissenschaftliche Veröffentlichung oder präsentierte Fachvorträge im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen erfüllen ebenfalls die Voraussetzungen der Rezertifizierung. Die Anforderungen an die eingereichten Behandlungsfälle müssen den oben genannten Richtlinien entsprechen.

Der erfolgreichen Zertifizierung steht nunmehr nichts mehr im Weg.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Zertifizierungsbeispiele:

Zertifizierungsbeispiele erhalten Sie bei Interesse an einer Zertifizierung von der Geschäftsstelle.